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Wer Anspruch hat
Gesetzlich Versicherte mit mindestens fünf dauerhaft verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln.
Pharmazeutische Dienstleistung · Kassenleistung
Ab fünf Dauermedikamenten zahlt Ihre Krankenkasse einmal im Jahr eine ausführliche Medikationsberatung. Der Check zeigt in 2 Minuten, ob Sie Anspruch haben.
Kassenleistung: Bei Erfüllung der Voraussetzungen übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Gut zu wissen
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Gesetzlich Versicherte mit mindestens fünf dauerhaft verordneten, systemisch wirkenden Arzneimitteln.
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Erst bringen Sie alle Medikamente mit, dann besprechen wir die Analyse in einem zweiten Gespräch.
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Sie erhalten einen aktuellen Medikationsplan – praktisch für Arztbesuche und Klinikaufenthalte.
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Die Krankenkasse übernimmt die Vergütung direkt mit der Apotheke.
Wer viele Medikamente gleichzeitig einnimmt, hat ein höheres Risiko für Wechselwirkungen, Doppelverordnungen und Einnahmefehler. Seit 2022 ist die „erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ deshalb eine pharmazeutische Dienstleistung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen.
In der Rats Apotheke in Gardelegen nehmen wir uns für diese Beratung bewusst Zeit: Wir erfassen alle Arzneimittel – auch die ohne Rezept –, prüfen sie systematisch und besprechen die Ergebnisse persönlich mit Ihnen. Am Ende erhalten Sie einen aktuellen, verständlichen Medikationsplan.
Kunden aus Gardelegen und den umliegenden Gemeinden der Altmark nutzen diese Leistung. Auch Angehörige können gerne mitkommen.
Alle Medikamente übersichtlich auf einem Blatt – für Sie und Ihre Ärzte
Wir prüfen Doppelungen, Dosierungen und Wechselwirkungen
Ein ausführliches Gespräch im ruhigen Beratungsraum
Ihre Ansprechpartner
Ihr Team der Rats Apotheke
Apotheke vor Ort in Gardelegen
Persönlich, verständlich und mit Zeit für Ihre Fragen – – Apotheke Rats Apotheke in Gardelegen.
Apotheke Rats Apotheke
„Ich hatte neun Medikamente von drei Ärzten. In der Beratung kam heraus, dass zwei fast das Gleiche bewirken. Jetzt habe ich einen klaren Plan."
Gerhard M.
Kunde, 74 Jahre
Alle Checks dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Hinweise zu Kassenleistungen gelten für gesetzlich Versicherte im Regelfall; die Apotheke prüft die Voraussetzungen im Einzelfall.